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Betreuungsrecht

Betreuungs-recht

Was ist rechtliche Betreuung?

Ist keine Vorsorge für den Ernstfall getroffen worden, muss in der Regel ein sogenannter „rechtlicher Betreuer“ bestellt werden, wenn jemand sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann.

Der Betreuer kann im Rahmen seiner Aufgabenbereiche für den Betroffenen handeln (z.B. gegenüber Versicherungen, Vermietern oder Mietern, Ärzten, Pflegeheimen, Behörden und Gerichten).

Wird der Betroffene dadurch entmündigt?

Nein. Die Betreuung dient zur Unterstützung des Betroffenen. Der Betroffene selbst bleibt daneben handlungsfähig. Die frühere sogenannte „Entmündigung“ gibt es nicht mehr.

Nur ausnahmsweise kann für bestimmte Geschäfte ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, wenn dies zum Schutz des Betroffenen oder seines Vermögens notwendig ist (z.B. bei Kaufsucht). Dann muss der Betreuer solchen Geschäften zustimmen.

Woher bekommt man einen Betreuer?

Den Betreuer bestellt das Amtsgericht. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnort des Betroffenen.

Wer wird Betreuer?

Das Amtsgericht entscheidet, wer zum Betreuer bestellt wird. Auf Wünsche des Betroffenen wird meistens Rücksicht genommen.

Mögliche Betreuer sind einerseits Angehörige oder Vertrauenspersonen, andererseits Berufsbetreuer oder ehrenamtliche Betreuer aus Betreuungsvereinen.

Wozu brauche ich einen Anwalt?

Mit anwaltlicher Begleitung lassen sich Betreuungsverfahren in Ihrem Sinne lenken, Streitigkeiten beilegen und rechtliche Fallstricke umgehen. Nicht zuletzt werden Sie von der notwendigen Bürokratie entlastet.

Was genau ich für Sie tun kann, hängt davon ab, in welcher Funktion Sie mich beauftragen.

Für Angehörige

Für Angehörige

Für Angehörige

– So helfen Sie richtig

Hatte ein Ihnen nahestehender Mensch einen Unfall, ist schwer erkrankt oder aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern? Sie möchten gerne helfen, haben aber keine Vorsorgevollmacht oder Ihre Vollmacht reicht nicht aus?

Dann kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein.

Steht Ihr Angehöriger bereits unter Betreuung und der Betreuer kümmert sich nicht oder behandelt Ihren Angehörigen schlecht?

Dann begleite ich Sie gerne bei den nächsten Schritten.

Ich helfe Ihnen dabei

Wünschen Sie sich eine bestimmte Person als Betreuer oder möchten Sie selbst die Betreuung übernehmen, sollte dies frühzeitig dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Eine fachkundig formulierte Anregung kann Ihre Erfolgschancen erhöhen.

Müssen dringende Entscheidungen getroffen werden (z.B. über medizinische Behandlungen) oder benötigen Unterhaltsberechtigte dringend Zugriff auf Geld des Betroffenen, so ist eine vorläufige Betreuung der richtige Weg.

Gibt es eine Vorsorgevollmacht, wird diese aber nicht anerkannt (z.B. von Banken) oder missbraucht der Bevollmächtigte seine Rechtsmacht, kann ebenfalls eine Betreuung sinnvoll sein.

Steht Ihr Angehöriger bereits unter Betreuung und haben Sie Zweifel an der Eignung des Betreuers oder hat der Betreuer seine Pflichten verletzt, unterstütze ich Sie gerne.

Gibt es bereits einen Betreuer, helfe ich Ihnen

Über die richtigen Maßnahmen und die notwendigen Aufgabenbereiche berate ich Sie gerne.

Für Betreuer

– Verantwortung sicher schultern

Sind Sie als Betreuer unsicher, wie Sie mit bestimmten Situationen umgehen sollen? Haben Sie Probleme mit Ihrem Betreuten oder dessen Angehörigen? Wirft das Betreuungsgericht Ihnen eine Pflichtverletzung vor? Möchten Sie Ihre Aufgabenbereiche anpassen?

Ich helfe Ihnen dabei

Für Betreute

– in den richtigen Händen

Ist gegen Ihren Willen ein Betreuer bestellt worden? Haben Sie Probleme mit Ihrem Betreuer? Vernachlässigt Ihr Betreuer seine Aufgaben?

Ich helfe Ihnen dabei

Bei allen Fragen zum Betreuungs-recht bin ich gerne für Sie da!

Bei allen Fragen zum Betreuungsrecht bin ich gerne für Sie da!

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Rechtsanwältin

Tabea Kierspel

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