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Vorsorge

Viele Menschen machen sich keine Gedanken, was passiert, wenn sie sich durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können.

Haben Sie die Gelegenheit zur Vorsorge verpasst und ist der Ernstfall eingetreten, hilft meist nur noch eine rechtliche Betreuung. Diese muss gerichtlich eingerichtet werden, kostet wertvolle Zeit und Geld und ist mit gesetzlichen Pflichten für den Betreuer verbunden.

Durch rechtzeitige Vorsorge können solche Nachteile vermieden werden.

Gerne berate ich Sie zu Ihrem persönlichen Vorsorgebedarf. Zunächst besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und die möglichen Gestaltungen. Dann entwerfe ich für Sie ein individuell angepasstes Vorsorgepaket, das wir im Einzelnen durchgehen und nach Ihren Vorstellungen ausgestalten.

Justitia in der Rechtsanwaltskanzlei Tabea Kierspel für Erbrecht und Vorsorge
Abgebildetes Kunstwerk: Komposition in blau © Annette Schmucker

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co

Ihr Vorsorgepaket besteht in der Regel aus einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Je nach Fall können weitere Dokumente sinnvoll sein, z.B. eine reine Betreuungsverfügung, eine Bestattungsverfügung oder eine Sorgerechtsvollmacht. Eine Übersicht über die häufigsten Dokumente finden Sie unten auf der Seite.

Anwältin für Ihre Vorsorgevollmacht

Bei Ihrer Rechtsanwältin Tabea Kierspel erhalten Sie fachkundige anwaltliche Beratung für Ihre Vorsorgevollmacht. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht oder möchten Sie das erste Mal eine Vollmacht errichten? Ganz egal. Dass Sie sich vorab von Ihrer spezialisierten Anwältin beraten lassen, ist immer eine gute Idee. Ist der Vorsorgefall erstmal eingetreten, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Dann können Fehler in Ihrer Vorsorgevollmacht nicht mehr ausgebügelt werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wozu brauche ich sie?

Eine Vorsorgevollmacht ist dazu da, dass jemand sich um Ihren „Papierkram“ kümmern und wichtige Entscheidungen für Sie treffen kann, wenn Sie selbst das nicht mehr können. Z.B. weil Sie einen Schlaganfall hatten, dement sind oder einen Unfall hatten.

Ehepartner kann nur für sechs Monate und nur in Gesundheitsfragen entscheiden

Ohne Vorsorgevollmacht kann manche Entscheidungen Ihr Ehepartner treffen, aber nur für maximal sechs Monate. Sind Sie unverheiratet oder sind die sechs Monate vorbei, muss das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen. Ihr Ehegatte kann auch nur Dinge für Sie entscheiden, die mit Ihrer Gesundheit zusammenhängen. Er kann aber z.B. nicht Ihre Wohnsituation neu regeln und auch nicht ihr monatliches Einkommen sichern. Ohne Vorsorgevollmacht brauchen Sie hierfür einen Betreuer.

Besser Vollmacht als Betreuer

Ihr Betreuer kann ein Angehöriger sein, aber auch eine fremde Person, die dann Ihre Angelegenheiten verwaltet. Hierfür entstehen in der Regel Kosten. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass Ihnen ein Fremder aufs Auge gedrückt wird. Außerdem können Sie selbst festlegen, ob und welche Vergütung Ihr Bevollmächtigter erhält, und Sie können Ihre Angehörigen von Rechenschaftspflichten gegenüber dem Gericht entlasten.

Ich habe eine Vorsorgevollmacht aus dem Internet / von der Betreuungsbehörde. Was muss ich beachten?

Es gibt für Vorsorgevollmachten zwar viele Muster bei Behörden oder im Internet. Das sind entweder Ankreuzformulare oder Textbausteine. Wenn Sie solche Vollmachten ausfüllen, gibt es aber einige Fallstricke. Es stellen sich viele Fragen:

  • Was muss ich ankreuzen, damit meine Vollmacht etwas bringt?
  • Wird eine Ankreuzvollmacht überhaupt akzeptiert?
  • Was bedeutet das im Ernstfall? Was kann der Bevollmächtigte mit der Vollmacht machen und was nicht?
  • Muss die Vollmacht eine besondere Form haben?
  • Ist in der Vollmacht alles Wichtige geregelt? Welche anderen Vorsorgedokumente brauche ich?
  • Muss mein Bevollmächtigter sich später gegenüber meinen Erben rechtfertigen? Wie kann ich das verhindern?

Diese und andere Fragen beantworte ich Ihnen bei der Beratung in meiner Anwaltskanzlei.

Gut gewappnet mit individueller Vorsorgevollmacht

Meist ist es sinnvoll, eine individuell ausformulierte Vollmacht zu erstellen und zusätzlich die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten in einem gesonderten Dokument zu regeln. Dieses Dokument nennt man „Grundverhältnis oder Innenverhältnis“. Durch eine individuelle Gestaltung werden Ihre Wünsche optimal berücksichtigt, Ihre Bevollmächtigten geschützt und die Nachteile vorgefertigter Formulare vermieden. Ihre Vorsorgevollmacht und ein individuelles Innenverhältnis gestalte ich Ihnen gerne.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ihre Vorsorgevollmacht ist auch für Ihre Patientenverfügung wichtig. Mit Ihrer Patientenverfügung regeln Sie, welche medizinischen Behandlungen Ärzte an Ihnen durchführen dürfen, wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können. Die Vollmacht ist wichtig, damit Ihr Bevollmächtigter Ihre Patientenverfügung für Sie durchsetzen kann. Notfalls auch gegen den Willen der Ärzte.

Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsvollmacht

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, macht es Sinn, neben der Vorsorgevollmacht eine Sorgerechtsvollmacht zu erteilen, damit sich im Ernstfall jemand um Ihre Kinder kümmern kann, wenn Sie verhindert sind. Zur Sorgerechtsvollmacht lesen Sie unten mehr.

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Anwältin für Ihre Patientenverfügung

Möchten Sie eine Patientenverfügung errichten und dafür Beratung von Ihrer Rechtsanwältin? Haben Sie bereits eine Patientenverfügung und möchten wissen, ob Ihre Patientenverfügung gut ist? Oder verstehen Sie nicht genau, was Ihre Patientenverfügung bedeutet, und möchten die Regelungen darin von Ihrer Anwältin erklärt bekommen? In allen Fällen ist Rechtsanwältin Kierspel die richtige Ansprechpartnerin für Sie und Ihre Patientenverfügung.
Was ist eine Patientenverfügung und wofür brauche ich sie?
Am Ende Ihres Lebens oder schon vorher durch eine psychische Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr selbst über Ihre Gesundheit entscheiden können. Ärzte können Sie dann nicht mehr fragen, ob sie Sie z.B. operieren oder künstlich beatmen dürfen. Die Entscheidung wird ohne Sie getroffen. Für solche Fälle brauchen Sie eine Patientenverfügung. Mit der Patientenverfügung legen Sie vorher fest, in welchen Fällen Sie welche medizinischen Behandlungen wünschen und welche nicht. Eine Patientenverfügung ist besonders wichtig, wenn Sie am Ende Ihres Lebens nicht an Maschinen hängen und künstlich am Leben erhalten werden möchten. Je genauer Ihre Patientenverfügung formuliert ist und je besser sie zu Ihnen passt, desto besser können Ärzte Ihren Willen später umsetzen. Ihre Rechtsanwältin gestaltet mit Ihnen die für Sie passende Patientenverfügung.

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Wenn Sie keine Patientenverfügung haben und nicht mehr selbst über Ihre Gesundheit entscheiden können, müssen Ärzte zusammen mit Ihren Angehörigen entscheiden, ob Sie weiter behandelt werden oder nicht. Dazu wird Ihr sogenannter „mutmaßlicher Wille“ ermittelt. Die Ärzte fragen also Ihre Angehörigen, ob Sie sich für oder gegen die Behandlung entscheiden hätten, wenn Sie noch entscheiden könnten. Beantworten können Angehörige diese Frage oft nur, wenn Sie vorher darüber gesprochen haben. Allgemein keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wollen, reicht oft nicht aus. Wenn Ihre Ärzte und Angehörigen dann unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob z.B. Ihre Maschinen abgestellt werden sollen, dann muss ein Gericht darüber entscheiden. Das kann Monate oder Jahre dauern. Während dieses Gerichtsverfahrens werden Sie künstlich am Leben erhalten. Das kann schlimmstenfalls bedeuten, dass Sie für Jahre länger leiden müssen, obwohl Sie das gar nicht wollten. Mit einer guten Patientenverfügung verringern Sie dieses Risiko.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung beim Anwalt?

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind beim Anwalt in der Regel teurer als beim Notar. Dafür erhalten Sie bei Rechtsanwältin Kierspel individuell auf Sie abgestimmte Dokumente mit allen wichtigen Regelungen und Sie bekommen alles vernünftig erklärt. Beim Notar fehlen oft wichtige Regelungen im Verhältnis zu Ihrem Bevollmächtigten und der Notar erklärt Ihnen oft nur das Nötigste. Was eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung bei Ihrer Rechtsanwältin kostet, können Sie hier in der Rubrik Kosten nachlesen.

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Sorgerechtsvollmacht & Sorgerechtsverfügung

Haben Sie minderjährige Kinder? Dann sollten Sie sowohl eine Sorgerechtsverfügung errichten als auch nahestehenden Personen eine Sorgerechtsvollmacht erteilen. Dann eine Vertrauensperson Ihre Kinder versorgen, wenn Ihnen etwas passiert. So können Sie vermeiden, dass Ihre Kinder vom Jugendamt in fremde Pflegefamilien gegeben werden.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung brauchen Sie für den Fall, dass beide Elternteile versterben. Darin können Sie festlegen, wer sich nach Ihrem Tod um Ihre Kinder kümmern soll, damit Ihre Kinder optimal versorgt sind. Die Sorgerechtsverfügung, auch Sorgeverfügung genannt, muss genauso wie ein Testament geschrieben sein (also handschriftlich oder vom Notar).

Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?

Die Sorgerechtsvollmacht brauchen Sie für den Fall, dass Sie zu Lebzeiten vorübergehend oder dauerhaft Ihr Sorgerecht nicht mehr ausüben können. Es kann z.B. passieren, dass Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sich nicht mehr um Ihre Kinder kümmern können. Mit der Vollmacht erlauben Sie jemand anderem, Ihr Sorgerecht auszuüben und Entscheidungen für Ihre Kinder zu treffen.

Sorgerechtsvollmacht und Sorgerechtsverfügung besonders wichtig für Alleinerziehende

Sind Sie alleinerziehend und haben das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder? Dann ist es für Sie besonders wichtig, eine Sorgerechtsverfügung zu haben und nahestehenden Personen eine Sorgerechtsvollmacht zu erteilen. Wenn Ihnen etwas passiert, kann Ihr Bevollmächtigter sofort für Ihre Kinder da sein, bevor eine langfristige Lösung gefunden wird. Auch wer langfristig der Vormund für Ihre Kinder wird, können Sie beeinflussen. Vielleicht hat sich der andere Elternteil nie gekümmert oder das Gericht hat ihm aus gutem Grund das Sorgerecht entzogen. Sie möchten dem anderen Elternteil Ihre Kinder nicht anvertrauen. Wenn Ihnen etwas passiert, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht trotzdem auf den anderen Elternteil. Hiervor können Sie Ihre Kinder schon jetzt beschützen, indem Sie andere Personen benennen, die sich im Ernstfall um Ihre Kinder kümmern sollen. In Ihrer Sorgerechtsvollmacht und Sorgerechtsverfügung können Sie auch erklären, warum der andere Elternteil nicht gut für Ihre Kinder ist. Dann muss das Familiengericht Ihren Standpunkt berücksichtigen.

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