Vorsorge
Viele Menschen machen sich keine Gedanken, was passiert, wenn sie sich durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können.
Haben Sie die Gelegenheit zur Vorsorge verpasst und ist der Ernstfall eingetreten, hilft meist nur noch eine rechtliche Betreuung. Diese muss gerichtlich eingerichtet werden, kostet wertvolle Zeit und Geld und ist mit gesetzlichen Pflichten für den Betreuer verbunden.
Durch rechtzeitige Vorsorge können solche Nachteile vermieden werden.
Gerne berate ich Sie zu Ihrem persönlichen Vorsorgebedarf. Zunächst besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und die möglichen Gestaltungen. Dann entwerfe ich für Sie ein individuell angepasstes Vorsorgepaket, das wir im Einzelnen durchgehen und nach Ihren Vorstellungen ausgestalten.

Warum vorsorgen?
Damit im Ernstfall alles stimmt.
- Sie entscheiden selbst, wer sich um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmert.
- Ihr Bevollmächtigter kann im Ernstfall sofort handeln.
- Sie bestimmen, was Ihr Bevollmächtigter darf und was nicht.
- Sie entscheiden über seine Vergütung und seine Rechenschaftspflicht.
- Ärzte sind an Ihre Patientenverfügung gebunden.
- Unterhaltsberechtigte werden lückenlos versorgt.
Ihre dokumente
Für eine sichere Zukunft.
Schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und geben Sie Ihren Angehörigen eine Hilfestellung, indem Sie selbst entscheiden, welche
- Behandlungen,
- lebenserhaltenden Maßnahmen oder
- lebensverlängernden Maßnahmen
an Ihnen durchgeführt werden sollen.
Bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall
- ihren „Papierkram“ für Sie erledigen,
- sich um Ihre Sachen kümmern und
- Entscheidungen für Sie treffen können.
Für manche Geschäfte reicht eine Vorsorgevollmacht nicht aus.
Legen Sie fest, wer für einen solchen Fall Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, damit das Gericht Ihnen keinen Fremden vor die Nase setzt.
Treffen Sie als Eltern Vorsorge, wer sich im Notfall um Ihre Kinder kümmern soll.
- Erteilen Sie einer Vertrauensperson für Übergangszeiten eine Sorgerechtsvollmacht.
- Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle Ihres Todes die Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen soll.
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darum, wer Sie beerben soll, um Streit zwischen Ihren Hinterbliebenen zu vermeiden.
Lesen sie Näheres hierzu im Bereich Erbrecht.
Schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und geben Sie Ihren Angehörigen eine Hilfestellung, indem Sie selbst entscheiden, welche
- Behandlungen,
- lebenserhaltenden Maßnahmen oder
- lebensverlängernden Maßnahmen
an Ihnen durchgeführt werden sollen.
Bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall
- ihren „Papierkram“ für Sie erledigen,
- sich um Ihre Sachen kümmern und
- Entscheidungen für Sie treffen können.
Für manche Geschäfte reicht eine Vorsorgevollmacht nicht aus.
Legen Sie fest, wer für einen solchen Fall Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, damit das Gericht Ihnen keinen Fremden vor die Nase setzt.
Treffen Sie als Eltern Vorsorge, wer sich im Notfall um Ihre Kinder kümmern soll.
- Erteilen Sie einer Vertrauensperson für Übergangszeiten eine Sorgerechtsvollmacht.
- Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle Ihres Todes die Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen soll.
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darum, wer Sie beerben soll, um Streit zwischen Ihren Hinterbliebenen zu vermeiden.
Lesen sie Näheres hierzu im Bereich Erbrecht.
Schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und geben Sie Ihren Angehörigen eine Hilfestellung, indem Sie selbst entscheiden, welche
- Behandlungen,
- lebenserhaltenden Maßnahmen oder
- lebensverlängernden Maßnahmen
an Ihnen durchgeführt werden sollen.
Bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall
- ihren „Papierkram“ für Sie erledigen,
- sich um Ihre Sachen kümmern und
- Entscheidungen für Sie treffen können.
Für manche Geschäfte reicht eine Vorsorgevollmacht nicht aus.
Legen Sie fest, wer für einen solchen Fall Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, damit das Gericht Ihnen keinen Fremden vor die Nase setzt.
Treffen Sie als Eltern Vorsorge, wer sich im Notfall um Ihre Kinder kümmern soll.
- Erteilen Sie einer Vertrauensperson für Übergangszeiten eine Sorgerechtsvollmacht.
- Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle Ihres Todes die Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen soll.
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darum, wer Sie beerben soll, um Streit zwischen Ihren Hinterbliebenen zu vermeiden.
Lesen sie Näheres hierzu im Bereich Erbrecht.