Gerne unterstütze ich Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, als Arbeitnehmer sowie als Arbeitgeber.
Mein Tätigkeitsspektrum umfasst alle Etappen von der Vertragsgestaltung über die außergerichtliche Beratung und Vertretung bis hin zur Prozessführung vor den Arbeitsgerichten.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, den Sie unterschreiben sollen? Oder möchten Sie Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen?
Dann machen Sie am besten sofort einen Termin.
Im Arbeitsrecht laufen oft kurze Fristen, die nicht verlängert werden können. So muss eine Kündigungsschutzklage spätestens nach drei Wochen bei Gericht eingegangen sein.
Auch bei Ansprüchen gegen den Arbeitgeber (z.B. auf Urlaubsabgeltung) laufen oft vertragliche oder tariflicheAusschlussfristen, die wenige Monate oder auch nur wenige Wochen betragen können.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich beraten lassen. Sprechen Sie mich an.
Bei allen Fragen rund ums Arbeitsrecht bin ich gerne für Sie da!