Erbrecht
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Erbrecht. Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, habe ich den Fachanwaltslehrgang Erbrecht absolviert.
Gerne berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen des Erbrechts, als Privatperson ebenso wie als Unternehmer. Mein Spektrum erstreckt sich von der Vorsorgegestaltung über Pflichtteilsansprüche bis zur Erbauseinandersetzung.
Je nachdem, wann Sie mich beauftragen, stehen unterschiedliche Aspekte im Vordergrund.
Vor dem Erbfall
Vor dem Erbfall
– Vorsorgen & Steuern sparen
Fast jeder hat sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was im Erbfall mit dem eigenen Vermögen oder dem eines Angehörigen passieren soll. Erbrechtliche Themen sind in Filmen und Büchern allgegenwärtig. Dennoch stimmt nicht alles, was man gemeinhin über das Erbrecht hört.
Besonders im Internet findet sich eine Fülle von Ratgebern und Mustern, die mit Vorsicht zu genießen sind. Viele enthalten verallgemeinerte, irreführende oder sogar falsche Angaben. Manche Ratschläge sind zwar gut und sinnvoll, passen aber nicht auf Ihre Situation oder haben unerwünschte Nebeneffekte, die Sie (oder Ihre Angehörigen) erst erkennen, wenn es zu spät ist (z.B. gemeinschaftliche Testamente von Ehepaaren).
Ohne Testament bestimmt das Gesetz Ihre Erben. Dabei entstehen oft unerwünschte Erbengemeinschaften (z.B. zwischen Ehegatten und Verwandten). Die gesetzliche Erbfolge ist nur ganz selten interessengerecht. Daher macht es für die meisten Menschen Sinn, ihre Erbfolge selbst festzulegen.
Besonders sinnvoll ist ein Testament für
- Ehepaare mit oder ohne Kinder
- Geschiedene
- unverheiratete Paare
- Patchworkfamilien
- Selbständige/Unternehmer
- Grundstückseigentümer
- Gesellschaftsbeteiligungen
- Große Vermögen
Sie benötigen ein Testament, wenn Sie besondere Wünsche haben (z.B. zur Verteilung einzelner Vermögensgegenstände, zur Grabpflege, zur Versorgung Ihrer Haustiere, etc.) oder wenn Sie auf besondere Bedürfnisse Ihrer Erben Rücksicht nehmen möchten (z.B. Behinderung oder Insolvenz).
Bei der Gestaltung eines Testaments ist Vorsicht geboten. Es gibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, deren komplexe rechtliche Folgen gut überlegt sein wollen. Auch muss, damit Ihr letzter Wille Wirklichkeit wird, Ihr Testament eindeutig und rechtlich korrekt formuliert sein. Mit anwaltlicher Hilfe sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Ein anderes wichtiges Gestaltungsmittel, das erhebliche Vorteile für Sie und Ihre Hinterbliebenen haben kann, ist es, Vermögen unter Lebenden „mit warmer Hand“ weiterzugeben (sog. „vorweggenommene Erbfolge“).
Durch frühzeitige Nachfolgegestaltung können
- ein reibungsloser Vermögensübergang sowie
- eine nahtlose Unternehmensnachfolge sichergestellt,
- Angehörige optimal versorgt,
- Steuerfreibeträge ausgenutzt und
- Streitigkeiten vermieden werden.
Sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, ist daher der beste Weg, Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen zu schaffen. Gerne bespreche ich mit Ihnen in einer Erstberatung Ihre persönliche Situation und mögliche Gestaltungsansätze.
Nach dem Erbfall
– Sichern, Ordnen, Anpacken
So müssen diverse Stellen über den Todesfall informiert, die Bestattung organisiert und Verwandte kontaktiert werden. Daneben sind oft erste Vorkehrungen für den Nachlass zu treffen, Verträge zu kündigen, ggf. müssen Immobilien verwaltet oder Unternehmen weitergeführt werden. Möglicherweise laufen Gerichtsverfahren, die übernommen oder fortgesetzt werden müssen. Zugleich benötigen Erben sehr schnell einen Überblick über die Vermögenssituation des Nachlasses, bevor die sehr kurze Ausschlagungsfrist von in der Regel sechs Wochen abläuft.
In dieser Situation gibt es eine Reihe von Fallen, in die der juristische Laie tappen kann. Zum Beispiel
- Verlust der Ausschlagungsmöglichkeit durch Führung von Nachlassgeschäften
- Fristversäumnisse und Formfehler
- Fehler bei der Haftungsbegrenzung
- Verspätete Sicherungsmaßnahmen gegen den Zugriff Dritter
- Steuerlich nachteilige Geschäfte über den Nachlass
- Nichtabliefern von Testamenten
- Übersehen von (Pflichtteils-)Ansprüchen
In der rechtlich hochkomplexen Situation eines Erbfalls können sowohl zu langes Abwarten als auch voreiliges Handeln erhebliche Probleme verursachen. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich solche Klippen umschiffen.
Häufig bietet die emotionale Ausnahmesituation eines Todesfalls auch Nährboden für Streit zwischen den Angehörigen. Durch unvoreingenommene Beratung können solche Streitigkeiten vermieden oder auf die Sachebene zurückgeführt werden. Ist Streit unvermeidbar, setze ich mich für Sie ein und Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch.
Nach dem Erbfall
Erste Hilfe im Erbfall
Unmittelbar nach dem Todesfall
- Steht Ihr Wohlergehen als Angehörige an erster Stelle.
- Kümmern Sie sich um die dringendsten Formalitäten.
(z. B. Totenschein und Sterbeurkunden ausstellen lassen, Bestatter beauftragen, Angehörige, Versicherungen und Arbeitgeber informieren, Sterbegeld beantragen. Wichtig! Bezeichnen Sie sich dabei noch nicht als Erben!) - Liefern Sie gefundene Testamente beim örtlichen Nachlassgericht ab.
- Widerrufen Sie nötigenfalls Schenkungen des Erblassers bei Banken, Versicherungen oder Dritten sowie Vorsorgevollmachten.
(Aber Vorsicht! Damit riskieren Sie, Ihre Ausschlagungsmöglichkeit zu verlieren!) - In Zweifelsfällen lassen Sie sich beraten.
Einige Tage nach dem Erbfall rücken langfristigere Fragen in den Vordergrund:
- Wer ist Erbe geworden?
- Soll die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden?
- Wie soll der Nachlass weiter verwaltet werden?
- Welche Anträge müssen gestellt und welche Verträge gekündigt werden?
- Sollen Ansprüche gegen Angehörige geltend gemacht werden?
Bevor Sie Maßnahmen für den Nachlass treffen oder Ansprüche geltend machen, lassen Sie sich fachkundig beraten. Um keine Fristen zu versäumen, Chancen zu verpassen oder ungünstigen Tatsachen zu schaffen, machen Sie frühzeitig einen Termin.
Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen. Diese Zeit ist nötig, um den Nachlass zu prüfen und ggf. Informationen über den Nachlass einzuholen.
Auch wenn Sie eigentlich die Erbschaft annehmen möchten, kann es sinnvoll sein, Ihren Entschluss fachkundig prüfen zu lassen. Denn die Ausschlagung kann auch ein taktisches Mittel zur Erbschaftsoptimierung sein (z.B. bei Ehegatten, bei Beschränkungen des Erben oder bei großen Nachlässen).
Meine Themen
Zu meinem Spektrum gehören
- Testamente und Erbverträge
- Erbgestaltung für Patchworkfamilien
- Unternehmensnachfolge
-
Vorweggenommene Erbfolge
(= steueroptimierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten)
- Pflichtteil und Auskunft
- Ausschlagung und Anfechtung
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
- Vor- und Nacherbfolge
- Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen
- Schulden und Haftungsbegrenzung
- Testamentsvollstreckung
- Erben- und Nachlassermittlung
- Professionelle Nachlassabwicklung