Kosten
Kostentransparenz ist mir sehr wichtig.
Deshalb spreche ich zu Beginn eines jeden Mandats mit Ihnen offen darüber, wie abgerechnet wird und welche Kosten voraussichtlich anfallen.
Vergütungsmodelle
Vergütungs-modelle
Je nach Fall kommen verschiedene Vergütungsmodelle infrage:
- Stundenhonorar
- Pauschalhonorar
- Gesetzliche Gebühren
- Individuelle Vergütungsvereinbarung
Ohne gesonderte Vereinbarung gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie hoch die gesetzlichen Gebühren sind, hängt in der Regel vom Wert des Streitgegenstandes ab. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind auch die Gebühren.
Die gesetzlichen Gebühren sind jedoch nicht für alle Fälle geeignet.
In umfangreichen oder komplexen Fällen – z.B. im Erbrecht – kann es passieren, dass zunächst keine seriöse Kostenschätzung möglich ist, weil Gegenstandswert, Aufwand oder wesentliche Rechtsfragen erst im Laufe des Mandats erkennbar werden.
Dann bietet sich eine Vergütungsvereinbarung an, um die Eckdaten festzulegen und eine wirksame Kostenkontrolle zu gewährleisten (z.B. durch monatsweise Abrechnung).
Welches Vergütungsmodell für Ihren Fall passt, besprechen wir in der Erstberatung.
Erstberatung
Erst-beratung
Möchten Sie sich zunächst einen Eindruck von Ihren Möglichkeiten verschaffen? Sind Sie noch unsicher, ob Sie überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen möchten? Oder möchten Sie einen ersten Überblick über die Rechtslage bekommen? Dann kommen Sie gerne zur Erstberatung vorbei.
Für die Erstberatung zahlen Sie als Verbraucher maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer (derzeit 19 %, insgesamt also 226,10 €). Es sei denn, wir treffen eine abweichende Vergütungsvereinbarung.
Nach der Erstberatung können Sie völlig frei entscheiden, ob Sie mich weiter beauftragen möchten.
Staatliche Kostenhilfe
Haben Sie kein oder nur ein geringes Einkommen und können Sie die Kosten für meine Tätigkeit nicht anders finanzieren (z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung oder unterhaltspflichtige Angehörige)?
Dann können Sie Beratungshilfe, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung ab.
Beratungshilfe beantragen Sie bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Das Gericht stellt Ihnen einen sogenannten „Beratungshilfeschein“ aus. Diesen bringen Sie zum Beratungstermin mit. Daneben müssen Sie nur noch eine Selbstbeteiligung von 15 € bezahlen.
Wichtig! Vergessen Sie nicht mitzubringen
- Beratungshilfeschein
- 15 € Selbstbeteiligung
Unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben und was Sie noch über Beratungshilfe wissen müssen, können Sie hier nachlesen.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen und ausfüllen.
Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie für ein Gerichtsverfahren.
Die Hilfe muss bei dem Gericht beantragt werden, das für das jeweilige Gerichtsverfahren zuständig ist. Ob ein Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie wir weiter vorgehen, bespreche ich mit Ihnen, wenn ein Gerichtsverfahren im Raum steht.
Die wichtigsten Informationen zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier.
Das Formular zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können Sie hier herunterladen und ausfüllen.