Beratungshilfe deckt die außergerichtliche Beratung und Vertretung ab.
Beratungshilfe beantragen Sie bei dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Das Gericht stellt Ihnen einen sogenannten „Beratungshilfeschein“ aus. Diesen bringen Sie zum Beratungstermin mit. Daneben müssen Sie nur noch eine Selbstbeteiligung von 15 € bezahlen.
Wichtig! Vergessen Sie nicht mitzubringen
Unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben und was Sie noch über Beratungshilfe wissen müssen, können Sie hier nachlesen.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen und ausfüllen.
Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie für ein Gerichtsverfahren.
Die Hilfe muss bei dem Gericht beantragt werden, das für das jeweilige Gerichtsverfahren zuständig ist. Ob ein Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie wir weiter vorgehen, bespreche ich mit Ihnen, wenn ein Gerichtsverfahren im Raum steht.
Die wichtigsten Informationen zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier.
Das Formular zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können Sie hier herunterladen und ausfüllen.